TEUTO EXTREME

inkl. MwSt., zzgl. Versand

Lieferzeit 5 - 7 Werktage

Wichtig: damit die Versandkosten entfallen, bitte beim Schritt "Lieferoptionen" Click & Collect auswählen!

TEUTO EXTREME – 10.01.2026

Sichere dir jetzt dein Ticket für das ultimative Gravel-Abenteuer im Teutoburger Wald! Am 10. Januar 2026 erwartet dich eine winterliche Herausforderung auf spannenden Trails. Mit einer Verpflegungsstation unterwegs und einem wohlverdienten Finisher Lunch bist du bestens versorgt. 

Worauf wartest du? Melde dich jetzt an und starte sportlich ins neue Jahr!

Jetzt auch mit GPS-Tracker für Live Tracking und Sicherheit auf der Strecke.

Eine Woche vor dem Start erhätlst du eine ausführliche Mail mit allen Infos zum Ablauf. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Teuto Extreme

1. Veranstalter

Teuro Extreme ist ein privat organisiertes MTB-/Gravel-Event, das von Basti Schünke durchgeführt wird.
Das Event findet am 10. Januar 2026 am Teutoburger Wald statt.


2. Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmen kann jede Person ab 18 Jahren (bzw. mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab 16 Jahren), die körperlich fit ist und über ein technisch einwandfreies Fahrrad verfügt.
  2. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese AGB verbindlich an.
  3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.


3. Teilnahmegebühr

  1. Die Teilnahmegebühr beträgt 69 € pro Person.
  2. Diese Gebühr ist eine Aufwandsentschädigung, um die Organisation, Streckenmarkierung, Genehmigungen, Verpflegungspunkte und Sicherheit zu decken.
    Es entsteht kein Gewinn – niemand verdient an dem Event.
  3. Die Zahlung erfolgt nach Anmeldung gemäß den angegebenen Zahlungsinformationen.
  4. Eine Teilnahme ist erst nach Zahlungseingang gültig.


4. Rücktritt / Ausfall der Veranstaltung

  1. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist grundsätzlich nicht möglich, auch nicht bei persönlicher Absage oder Nichterscheinen.
  2. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Krankheit des Organisationsteams, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
  3. Der Veranstalter bemüht sich, in einem solchen Fall einen Ersatztermin anzubieten, kann dies jedoch nicht garantieren.


5. Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Veranstalter, seine Helfer und Partner übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder Verluste jeglicher Art, die während der Veranstaltung oder auf dem An- und Abreiseweg entstehen.
  3. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, eine geeignete Schutzausrüstung (insbesondere Helm) zu tragen.
  4. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Fahrrad in technisch sicherem Zustand ist.
  5. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


6. Verhalten während der Veranstaltung

  1. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), soweit keine Sondergenehmigungen bestehen.
  2. Rücksicht auf Natur, Wanderer und andere Teilnehmer ist oberstes Gebot.
  3. Müll darf nicht in der Natur entsorgt werden.
  4. Den Anweisungen des Organisationsteams und der Streckenposten ist Folge zu leisten.


7. Gesundheit / Versicherung

  1. Jede/r Teilnehmende versichert, gesund zu sein und den körperlichen Anforderungen der Strecke gewachsen zu sein.
  2. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Sportveranstaltungen abdeckt.


8. Foto- und Videoaufnahmen

  1. Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
  2. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, dass diese Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Nachberichterstattung (z. B. Website, Social Media) genutzt werden dürfen.
  3. Sollte jemand dies nicht wünschen, ist dies schriftlich vor dem Event mitzuteilen.


9. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Events verwendet und nicht an Dritte weitergegeben – außer, wenn dies zur Abwicklung (z. B. Zahlungsdienstleister) erforderlich ist.


10. Änderungen der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, Streckenführung, Zeitplan oder Ablauf aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern, soweit dies notwendig und zumutbar ist.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn der ursprünglichen am nächsten kommt.


12. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.


📋 Stand: November 2025