AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das "TEUTO GRAVEL CAMP"
Das "Teuto Gravel Camp" – im folgenden auch "Veranstaltung“ genannt – ist eine Veranstaltung von BS Bike Management (nachfolgend auch „Veranstalter“).
§1 Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang
(1) Das Mindestalter der Teilnehmer:innen beträgt 18 Jahre. Jeder Teilnehmer muss per E-Mail erreichbar sein.
(2) Die Teilnehmer:innen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit verantwortlich und müssen im Vorfeld sicherstellen, eine ausreichende Fitness für das Rennrad Wochenende mitzubringen.
(3) Der Leistungsumfang ist auf der Website www.bs-bikemanagement.de im Detail beschrieben.
§2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über den Shop der Website www.bs-bikemanagement.de, schriftlich per Mail oder persönlich vor Ort. Die jeweils erforderlichen Angaben müssen von den Teilnehmer:innen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
(2) Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält der/die Teilnehmer/in eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per Email vom Veranstalter.
(3) Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei dem/der Teilnehmer/in zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.
§3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und beträgt 199,-€ pro Teilnehmer/-in bei Buchung des Zeltplatzes oder Anreise mit eigenem Wohnmobil und 249,-€ bei Buchung des Mietwohnwagens.
(2) Die Zahlung ist über den Online-Shop, auf Rechnung (bei Anmeldung via Mail) oder mit Karte oder Bar (bei Anmeldung vor Ort) möglich.
(3) Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
§4 Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmer:innen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 30 Tage vor Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhalten die Teilnehmer:innen die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmer:innen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
§5 Übertragbarkeit
(1) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der/die Teilnehmer/in sich durch eine andere geeignete Person („Dritte“ oder „Ersatzperson“) ersetzen lassen.
(2) Der Veranstalter kann dem Eintritt der Dritten widersprechen, wenn diese den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht entspricht. Das gleiche gilt, wenn der Teilnahme der Dritten gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(3) Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der/die ursprüngliche Teilnehmer/in zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr.
§6 Sicherheitsmaßnahmen, Ausschluss eines/r Teilnehmer/in, fristlose Kündigung durch den Veranstalter.
(1) Den Anweisungen des Veranstalters und der Guides ist Folge zuleisten.
(2) Der Veranstalter kann den Vertrag auch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund fristlos kündigen und eine/n Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein/e Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich die Veranstaltung stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die anderen Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Weisungen hält.
(4) Eine Abmahnung des/r Teilnehmer/in vor Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der/die Teilnehmer/in in besonders grober Weise die Veranstaltung stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den/die Teilnehmer/in gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter des Veranstalters, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen Teilnehmern der Fall. Dem gleichgestellt sind Beleidigungen und üble Nachrede insbesondere gegenüber dem Veranstalter, dessen
Leistungsträgern und Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Teilnehmer/innen während der Veranstaltung und auch im gesamten Kommunikationsprozess.
(5) Dem Veranstalter steht in diesem Fall die Teilnahmegebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
§7 Rücktritt der Teilnehmerin vor Veranstaltungsbeginn, Stornogebühren
(1) Ein/e Teilnehmer/in kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Den Teilnehmerinnen wird empfohlen, die Rücktrittserklärung in Textform an die am Ende dieser AGB genannte Anschrift des Veranstalters oder per Mail an [email protected] zu übersenden.
(2) Bei Rücktritt oder Nichtantritt des/r Teilnehmer:in verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Er kann aber eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (nachfolgend „Stornogebühren“) von dem/r Teilnehmer/in verlangen.
(3) Diese Stornogebühren sind nachfolgend in § 7 (4) pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen sind dabei berücksichtigt. Es bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere als die pauschalierten Kosten (Stornogebühren) entstanden sind.
(4) Die Stornogebührenpauschale ist wie folgt gestaffelt:
Stornierung "TEUTO GRAVEL CAMP"
- Bei Rücktritt/Stornierung vor dem 01.08.2023: 0% der Teilnahmegebühr.
- Bei Rücktritt/Stornierung vom 02.08.2023 bis einschließlich 22.08.2023: 50% der Teilnahmegebühr.
- Bei Rücktritt/Stornierung ab dem 22.08.2023: 100% der Teilnahmegebühr.
(5) Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§ 9 Gewährleistung, Pflicht der Reisenden Reisemängel unverzüglich anzuzeigen
(1) Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat der/die Teilnehmer/in dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt der/die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu
beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch
angemessene Ersatzleistung anzubieten.
(2) Der/die Teilnehmer/in kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn er/sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt der/die Teilnehmer/in schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
(3) Der/die Teilnehmer/in kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von dem/r Teilnehmer/in gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann der/die Teilnehmer/in
kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
(4) Bei einem Mangel der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/in unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass der/die Teilnehmer/in den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat.
(5) Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der/die Teilnehmer/in ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.
§10 Haftung, Verantwortlichkeit
(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der/die Teilnehmer/innen haben ihre gesundheitliche Eignung für die Veranstaltung, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, und die Einschätzung der Risiken der sportlichen Events selbst zu überprüfen.
(4) Die Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass ihre Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände nicht gestohlen werden oder verloren gehen.
(5) Die Beteiligung an Sportaktivitäten müssen die Teilnehmerinnen selbst verantworten.
(6) Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung und ggf. Unfallversicherung für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen. Der/die Teilnehmer/in kann auf eigene Kosten eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abschließen.
(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und nicht für sonstige gesetzlich zwingende Haftungen des Veranstalters.
§ 12 Datenverarbeitung, Datenschutzhinweis
(1) Die von den Teilnehmer:innen angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsdurchführung (Abwicklung der Veranstaltung) elektronisch verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in in eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten hält der Veranstalter deutsches und europäisches Datenschutzrecht (EU-DSGVO) ein.
(3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Dem kann der/die Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter durch ausdrückliche Erklärung widersprechen. Es wird empfohlen, dies schriftlich oder per E-Mail zu tun.
§ 13 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die BS Bike Management nicht zu vertreten hat, hat der TeilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Stand: 13.05.2023
Veranstalter:
BS Bike Management
Jöllenbecker Straße 224
33613 Bielefeld